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   BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21   

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https://dejure.org/2021,55553
BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21 (https://dejure.org/2021,55553)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21 (https://dejure.org/2021,55553)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 (https://dejure.org/2021,55553)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen gravierender Begründungsmängel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen gravierender Begründungsmängel

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen gravierender Begründungsmängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer presserechtlichen Sache - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten wegen gravierender Begründungsmängel

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zur Fristwahrung eingelegte Verfassungsbeschwerde ...

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde mit sechszeiliger Begründung ist aussichtslos

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Soweit zur Beurteilung der behaupteten Grundrechtsverletzung erforderlich, ist auch eine eingehende Auseinandersetzung mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung geboten (vgl. BVerfGE 101, 331 ).

    Hat das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Hierfür müssen innerhalb der Beschwerdefrist das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).

    Hat das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Hat das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme Grundrechte verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Die Missbrauchsgebühr kann den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Dabei ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund undifferenzierter Hinweise auf frühere Schriftsätze selbst Anhaltspunkte für die Verletzung von Grundrechten herauszufinden (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Hierfür müssen innerhalb der Beschwerdefrist das angeblich verletzte Recht bezeichnet und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Die Missbrauchsgebühr kann den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihnen die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. BVerfGK 6, 219 ; 10, 94 ).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Die Begründung der Verfassungsbeschwerde soll dem Bundesverfassungsgericht eine zuverlässige Grundlage für die weitere Behandlung des Verfahrens verschaffen (vgl. BVerfGE 15, 288 ).
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Dabei ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, aufgrund undifferenzierter Hinweise auf frühere Schriftsätze selbst Anhaltspunkte für die Verletzung von Grundrechten herauszufinden (vgl. BVerfGE 80, 257 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 915/04

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 2405/21
    Ein Missbrauch des Rechtsbehelfs der Verfassungsbeschwerde liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Juni 2004 - 1 BvR 915/04 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. April 2020 - 1 BvR 447/20 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 02.04.2020 - 1 BvR 447/20

    Androhung einer Missbrauchsgebühr bei völlig aussichtsloser Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 923/13

    Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen an die Begründung einer

  • BVerfG, 31.03.2023 - 1 BvR 382/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
  • BVerfG, 19.05.2023 - 1 BvR 704/23

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Androhung einer Missbrauchsgebühr

    Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende und damit für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 2405/21 -, Rn. 12 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Oktober 2022 - 1 BvR 1204/22 -, Rn. 5 f.).
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